Eignungsuntersuchungen
für Beruf, Sport, Führerschein usw.
sind natürlich keine Kassenleistungen. Bei beruflicher Veranlassung kommt eine Verpflichtung des Arbeitgebers zum Ersatz Ihrer Kosten in Frage.
Die Seite ist noch im Aufbau, Fertigstellung bis Juli 2005. Vgl. auch "Gebührenliste"